Förderungen für das Fernstudium

  • Das Fernstudium wurde im Rahmen der bisherigen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit vom Arbeitsmarktservice (AMS) anerkannt. Die Bildungskarenz wurde mit Ende März 2025 eingestellt und wird voraussichtlich ab Juni 2026 durch das neue Modell der Weiterbildungszeit ersetzt. Da die verbindlichen AMS-Richtlinien zur Weiterbildungszeit derzeit noch nicht vorliegen, kann aktuell nicht gesagt werden, ob und in welcher Form das Fernstudium künftig anerkannt wird.

  • Der Erste Österreichische Dachverband Legasthenie ist ein anerkannter Bildungsträger des Landes Niederösterreichs. Das Fernstudium wird somit durch die NÖ Bildungsförderung gefördert.

  • Das Fernstudium wird vom Bundesland Oberösterreich als Bildungsveranstaltung mit Qualitätsgarantie geführt und somit vom OÖ Bildungskonto gefördert.

  • Das Fernstudium wird durch den Vorarlberger Bildungszuschuss (Bildungsprämie) gefördert.

  • Das Fernstudium wird durch den Qualifikationsförderungszuschuss des Landes Burgenland gefördert.
  • Das Fernstudium wird durch den Qualifikationsförderungszuschuss des Landes Burgenland gefördert.

  • Das Fernstudium wird durch den Wiener Arbeitnehmerinnen Förderungsfond (WAFF) übernommen. Zur Beantragung ist ein Einzelberatungsgespräch erforderlich, wo Sie einen Kostenvoranschlag vorlegen müssen. Bitte setzten Sie sich mit uns in Verbindung, bevor Sie um die Förderung ansuchen.

  • Die Kosten des Fernstudiums werden teilweise auch vom österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) übernommen. Eine Entscheidung erfolgt immer nach individueller Prüfung der Gesamtsituation des Antragstellers.

  • Die gesamte Studiengebühr ist in Österreich als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgabe von der Steuer absetzbar. Dadurch sind Steuereinsparungen möglich.

  • Das Fernstudium wird durch den Qualischeck vom Land Rheinland-Pfalz gefördert.

  • Das Fernstudium wird von der deutschen Bundesagentur für Arbeit durch eine Einzelfallzulassung gem. § 177 Abs. 5 SGB III i.V.m. §§ 176, 179 und 180 SGB III gefördert.

  • Das Fernstudium wird durch das Berufsförderungsdienst der deutschen Bundeswehr (BFD) gefördert.

  • Die gesamte Studiengebühr ist in Deutschland als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgabe von der Steuer absetzbar. Dadurch sind Steuereinsparungen möglich.

Die Kosten des Fernstudiums bzw. Teile davon werden generell durch diese Stellen übernommen. Bevor die Förderung gewährt wird, erfolgt durch die Stellen eine Einzelfallprüfung, ob eine Förderungsberechtigung besteht. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Garantien abgeben können, dass die Förderung letztendlich auch genehmigt wird. Die Auflagen der verschiedenen Förderungen sind jedenfalls zu beachten. Bitte beachten Sie, dass die meisten Förderungen VOR der Anmeldung zum Fernstudium beantragt werden müssen und vom Hauptwohnsitz abhängig sind.

In der Vergangenheit bestanden in allen österreichischen und deutschen Bundesländern eigene Landesförderungen für die Fort- und Weiterbildung. In den letzten paar Jahren wurden jedoch die meisten dieser Programme eingestellt oder sind ausgelaufen, ohne dass derzeit entsprechende Nachfolgemodelle geplant oder angekündigt sind. Diese Entwicklung ist sehr bedauerlich, da Fort- und Weiterbildung politisch zwar betont werden, in der Praxis jedoch immer weniger öffentliche Fördermittel zur Verfügung stehen und somit die Anzahl der möglichen Landesförderungen drastisch gesunken ist.